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Chorverband Otto-Elben

Neu ab 2025: Die E-Rechnung

Neu ab 2025: Die E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) in Deutschland in bestimmten Bereichen verpflichtend. Dies betrifft auch viele Vereine. Detaillierte Informationen und Handlungsempfehlungen hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt übersichtlich zusammengefasst. Dort findet Ihr die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die sogenannte elektronische Rechnung ist ein standardisiertes, maschinenlesbares Rechnungsformat. Ein Datensatz, der an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung angehängt ist.

Zur Klarstellung: Eine via E-Mail übermittelte Rechnung ist KEINE E-Rechnung in diesem Sinne.

Für die meisten Vereine gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2027 – was aber nicht bedeutet, dass man sich nicht jetzt schon mit dem Thema befassen sollte 😁.

 

Autor: Vera am 15. Jan 2025 22:41, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.

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